Must-Read: Wissensallmende Report 2009

Allen Jenen, die den Wissensallmende Report von Petra Buhr und Silke Helfrich (CommonsBlog und mit anderen Gemeingüter-Plattform) noch nicht kennen, sei er hiermit ans engstens Herz gelegt.

Die online verfügbare Broschüre erklärt kurz die verschiedenen gewerblichen Schutzrechte („geistiges Eigentum“) wie Urheberrecht, Patent, Gebrauchsmuster, Sortenschutz usw. und zeigt die teilweise absurden und schädlichen Folgen, die deren stetige Ausdehnung bringen. Internationale, produktive Gegenbeispiele eines offenen Umgangs mit Wissen werden im zweiten Teil des Textes vorgestellt.

Grundlegend ist die Annahme, dass Informationen und Wissen sich bei Nutzung und Weitergabe nicht verbrauchen und zu einem großen Teil der Allgemeinheit entliehen bzw. zu verdanken sind. Diese Wissensgüter sollten daher als Gemeingüter oder Commons behandelt werden – und nicht in privates Eigentum überführt werden, wie es das System geistiger Eigentumsrechte macht.  Der Begriff Knowledge Commons oder deutsch Wissensallmende meint die so begründete “Freiheit” von Informationen und Wissen: anstatt einer künstlichen Verknappung sollten die Möglichkeiten der schnellen und weltweiten Information und Kommunikation, und damit der Zugang zu Wissen, allen Menschen nützen.

Für alle, denen 50 Seiten im Moment zu umfangreich erscheinen, gebe ich hier eine kleine Zusammenfassung des Textes mit der Hoffnung, dass das “Lust auf Mehr” macht…

Ausgehend von den veränderten Bedingungen der Informationsgesellschaft sollten Informationen und Wissen breiter denn je verfügbar sein. Die digitale Revolution erlaubt verlustfreies und nahezu kostenfreies Kopieren und Verbreiten von digitalen Informationen. Und tatsächlich gibt es gute Beispiele für die Wirkmächtigkeit frei zugänglicher Information, den sogenannten knowledge commons oder deutsch, der Wissensallmende: Open-Source-Software1, Veröffentlichungen unter Creative-Commons-Lizenzen wie das Wikipedia-Projekt, Open-Access-Modelle2 für Bildung und Wissenschaft, um die Bekanntesten zu nennen.

Dieser Entwicklung entgegen werden jedoch die gewerblichen Schutzrechte, oft auch „geistige Eigentumsrechte“ genannt, in Deutschland und international ausgebaut: die Fristen für Urheberrecht bzw. Copyright stetig verlängert; Saatgut, das schon durch den Sortenschutz für den Züchter verwertbar gemacht worden ist, zusätzlich mit Patentschutz belegt; ähnlich verhält es sich mit urheberrechtlich geschützter Software, deren einzelne Algorithmen heute häufig Patentschutz genießen. Die Patentierung von natürlich vorkommenden Bestandteilen und Gensequenzen von Lebewesen sowie von lebenswichtigen Medikamenten bildet bisher den Gipfel der widersinnigen Ausdehnung des Patentrechts. Besonders durch sogenannte Trivialpatente ist dieses zu einem strategischen Mittel der Wirtschaft geworden, dass dazu eingesetzt wird, Mitbewerber vom Markt zu verdrängen. Ein anderes Beispiel ist der rechtliche Schutz von umstrittenen technologischen Schutzmaßnahmen, wie Digital-Rights-Management-Systemen, die Konsumenten in ihren Rechten verletzen und kriminalisieren. Weiterhin werden Bauern von multinationalen Unternehmen verklagt, da sie für die (ungewollte!) Verschmutzung ihrer Feldern mit gentechnisch verändertem Saatgut keine Lizenzgebühren gezahlt haben. Besonders hart trifft die Ausweitung der gewerblichen Schutzrechte die Entwicklungsländer, die an der nachahmenden Entwicklung gehindert werden, da sie hohe Lizenzgebühren für Saatgut, Medikamente, Technologien und wissenschaftliche Informationen nicht zahlen können.

Diese Entwicklungen sind Symptome dafür, dass das System der „geistigen Eigentumsrechte“ gründlich überdacht werden muss. Mittlerweile gibt es einige Initiativen, die das Wissen, das gemeinsam erarbeitet und ererbt wurde, vor der privaten Verwertung schützen, und es im Sinne des Gemeinwohls frei zugänglich machen. Regierungen stellen ihre EDV-Systeme auf Open-Source-Software um und veröffentlichen ihre gesammelten Daten (Open Government Data3). Universitäten stellen ihre Lehrmaterialien frei ins Internet (OpenCourseWare Consortium), Wissenschaftler publizieren verstärkt so, dass für jeden ihre Forschungsergebnisse zugänglich sind (Open Access). Die internationale gemeinnützige Drugs for Neglected Diseases Initiative (DNDi) forscht zur Entwicklung von bezahlbaren Medikamenten gegen Krankheiten, die vor allem in den ärmeren Ländern vorkommen und daher von Pharmaunternehmen vernachlässigt werden. DNDi konnte mit Hilfe von pharmazeutischen Produzenten bereits patentfreie und damit kostengünstige Medikamente gegen Malaria und die Schlafkrankheit auf den Markt bringen. Da schätzungsweise die Hälfte aller medizinischen Forschung staatlich finanziert wird, entwickeln Experten das Modell des Equitable Licensing, mit dem Lizenzierungen von medizinischen Forschungsergebnissen gesellschaftlich und sozial angemessen erfolgen sollen. Traditionelle Saatgutbanken, wie z.B. von der indischen Organisation Navdanya, versuchen biologische Vielfalt gegen Privatisierung zu schützen und den Nutzen von Kulturpflanzen gerecht und nachhaltig zu gestalten.

Abschließend bleibt der Appell, sich bewusst zu machen, was unser aller Wissensallmende ist, und auch bleiben sollten. Die Einhegung dieser durch „geistige Eigentumsrechte“ ist mittlerweile politisches Tagesgeschäft, und dessen aktuellster Ausdruck das geplante Anti Counterfeiting Trade Aggreement (ACTA).

„Die Privatisierung von Wissen betrifft alle Menschen…

…egal, wofür sie sich interessieren und wo sie leben. Ob Kunst und Kultur, ob Biodiversität, Nahrungsmittel oder Medikamente, alle Lebensbereiche sind betroffen.“ (P. Buhr, S. Helfrich)

1Informationen zu Open-Source-Modellen und Lizenzen finden sich bei der Free Software Foundation, www.fsf.org, der Open Source Initiative, www.opensource.org sowie dem Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software, www.ifross.de

2Umfassende Informationen zu Open-Access-Modellen bietet die deutsche Open-Access-Informationsplattform, www.open-access.net

3 So die USA, siehe www.data.gov , Australien, siehe http://data.australia.gov.au und demnächst auch Großbritannien unter der URL www.data.gov.uk

Nachtrag zum Gerichtsverfahren

Im Nachgang zu meinem letzten Artikel noch folgende Info:
Bitte nicht wundern, die Seite http://www.vorratsdatenspeicherung.de/ scheint heute völlig überlastet zu sein. Da geht fast gar nichts mehr. Aber auf Netzpolitik.org gibt es einen Ticker, der alle Twitter-Beiträge kopiert. Mitlesen!

Vorratsdatenspeicherung vor Gericht

Heute wird das Bundesverfassungsgericht mündlich über eine Beschwerde der AK Vorrat entscheiden. In der Pressemitteilung des Gerichtes heißt es:

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am

15. Dezember 2009, 10:00 Uhr,
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe

über mehrere Verfassungsbeschwerden, die sich gegen Vorschriften des
Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung (TKG) vom 21.
Dezember 2007 richten.

Der kompletten Wortlaut der Pressemitteilung findet sich hier.
AK Vorrat berichtet per Twitter (soweit möglich) live von der Verhandlung.

DE-Mail auf türkisch

Ich habe hier ja bereits darüber berichtet, dass ich das DE-Mail-Modell sehr fragwürdig finde… und so war der Hinweis eines Freundes auf den Artikel in der Welt Wasser auf meine Mühlen.

Vom kommenden Jahr an soll jedes türkische Neugeborene ein „Geschenk“ vom Staat bekommen: Eine E-Mail-Adresse mit zehn Gigabyte Speicherplatz, die auch gleich auf den Personalausweis gedruckt wird. Nach und nach soll dann jeder der rund 70 Millionen Türken eine solche Adresse bekommen.

Damit werden – so der türkische Staat – alle anderen Mailadressen überflüssig. Und die bösen, westlichen Provider können ausgesperrt werden. Und die lieben, türkischen Sicherheitsdienste können brav jede Mail mitlesen:

Wer E-Mails schreiben oder empfangen wollte, musste dafür einen staatlichen Dienst benutzen, wo die Texte von Sicherheitsdiensten mitgelesen und eventuell gestoppt wurden.

Ach, wenn das Schäuble noch als Innenminister erlebt hätte… was wäre das für eine tolle, aufgreifenswerte Idee für ihn geworden…

Und eines Tages werden die lebenslang gültigen Mailadressen auf den Unterarm tätowiert…

LiquidFeedback ist da!

Unglaublich, in welch kurzer Zeit ein paar super engagierte Piraten (nämlich das Squad Liquid Democracy in der Piratenpartei) ein beeindruckendes Online-System zur Erprobung von Liquid-Democracy (LD) auf die Beine gestellt haben.  Kurz, für alle, denen LD bisher noch nicht begegnet ist, das Konzept von LD erklärt auf der Seite des LiquidFeedback-Projektes:

Die Grundidee ist die Schaffung eines demokratischen Systems, in dem die meisten Fragen durch ein Referendum entschieden werden (oder die Ergebnisse des Referendums eine Handlungsempfehlung für Repräsentanten bilden). Da niemand über hinreichend Zeit und Kenntniss verfügen wird, um alle Fragen selbst zu entscheiden, ist eine weiterübertragbare themenspezifische Delegation des Stimmrechts möglich, die jederzeit widerrufen werden kann. Liquid Democracy ist auch als Delegated oder Proxy Voting bekannt.

LiquidFeedback hat sich von drei Entwürfen zur Verwirklichung der LD durchgesetzt, da es eine breite Spannweite von Möglichkeiten bietet:  zum Einen das Einstellen neuer Vorschläge zur Diskussion und die Möglichkeit zur Formulierung von Alternativ-/Gegenvorschlägen dazu. Die Diskussion von Vorschlägen erfolgt durch Anregungen von anderen, die den Vorschlag ergänzen bzw. präzisieren sollen. Bei allen Meinungbekundungen (also der Permanent-Abstimmung) zu diesen Anregungen sind nicht nur Zustimmung oder Ablehnungen möglich, sondern vier Stufen von “darf nicht” und “soll nicht” (verwirklicht werden) über “sollte” hin zu “muss” (umgesetzt werden). In der Dokumentation des LiquidFeedback-Systems wird das etwas wissenschaftlicher ausgedrückt, so wird die Darstellung der

notwendigen Bedingungen für eine Zustimmung („bei Realisierung meiner Bedingungen würde ich zustimmen“)

Indikation der Präferenzsteigerung(„dies macht den Vorschlag noch unterstützenswerter“)

Indikation der Präferenzsenkung („ich würde zwar weiterhin zustimmen, dies aber als Verschlechterung ansehen“)

hinreichende Bedingung für das Entziehen der Zustimmung („bei Realisierung dieser Änderung ziehe ich meine Unterstützung zurück“)

für den Einzelnen möglich. Und dies bei einer permanenten Übersicht des Gesamtmeinungsbildes. Daher auch der Name des System “LiquidFeedback”:

Im Diskussionsprozess sollen die Initiativen automatisiert Feedback über die Mehrheitsfähigkeit ihres Entwurfs erhalten. Vorbehalte sollen strukturiert erfasst werden, um den Initiativen konstruktiv Möglichkeiten zur Erreichung einer größeren Unterstützung aufzuzeigen. Dabei soll das Potential je auszuräumendem Vorbehalt bzw. Kombination von Vorbehalten quantifiziert werden.

Bis hierhin entspricht die Konzeption einem Ansatz der Direkten Demokratie. Liquid Democracy oder Delegated Voting zeichnet sich aber im Unterschied zu dieser dadurch aus, dass eine Delegierung der eigenen Stimme möglich ist, an Personen, die man in den verschiedenen Themenbereichen für kompetenter hält. Ein expliziter Widerruf muss dabei nicht geschehen: wenn die eigene Stimme genutzt wird, wird die Delegierung für die jeweilige Abstimmung unwirksam.

Zum Schluss der Aufruf an alle Berliner Piraten, sich bei der Erprobung der Liquid Democracy zu beteiligen: es gibt schon einige Vorschläge zum BGE, Bildungs- und Sozialpolitik, die auf Begutachtung warten! Die Möglichkeit einen Account zu erhalten und der Link zur Login-Seite ist ja über die ML gegangen. Es lohnt sich auf jeden Fall, LiquidFeedback anzugucken! Und mit zu entscheiden sowieso…. ;-)

Mit der praktikablen Umsetzung des LD-Konzeptes könnte der erste Schritt zu dem piratischen Anliegen überhaupt gelegt werden: mehr Transparenz, mehr Mitbestimmung, mehr Demokratie! Un dies nicht nur vor einem direktdemokratischen Ansatz her – dessen Nachteile in der Schweiz ja gerade zu Tage getreten sind – sondern mit der Ausnutzung von Fachkompetenz und der Möglichkeit der permanenten Weiterentwicklung und Verbesserung von politischen Vorschlägen.

Korruption in Deutschland

Der heute von Transparency International veröffentlichte “Corruption Perceptions Index 2009″ (Korruptionswahrnehmungsindex)

misst den Grad der bei Beamten und Politikern wahrgenommenen Korruption. Die Mehrzahl der 180 untersuchten Länder hat auf einer Skala von 0 (als sehr korrupt wahrgenommen) bis 10 Punkten (als wenig korrupt wahrgenommen) weniger als fünf Punkte erzielt. Es ist ein sogenannter zusammengesetzter Index, der sich auf verschiedene Experten- und Managerumfragen stützt.

Im weltweiten Vergleich steht Deutschland mit 8, 0 Punkten und Rang 14 relativ gut da. Bei genauerem Hinsehen verfinstert sich das Bild allerdings: im europäischen Vergleich nur  Mittelmaß (alle skandinavischen Länder, Niederlande, Schweiz und Luxemburg liegen vor Dtl.) und beschämend zudem, dass Deutschland es immer noch nicht (wie 141 andere  Staaten) geschafft hat, die UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) zu ratifizieren.

Aber dies stellt eben kein  grundloses Versäumnis dar, sondern würde die Verschärfung des Tatbestandes der Abgeordnetenbestechung erfordern. Es existiert zudem schon seit 2006  ein einschlägiges Bundesgerichtshof-Urteil, dass eine Änderung des Strafgesetzbuches vorsieht, um auch andere Taten bei Abgeordneten strafbar zu machen. Und TransparencyInternational nennt weitere Forderungen zur Eindämmung der Korruption in Deutschland:

  • ein Anti-Korruptionsregister, das Korruptionsvorgänge und die verwickelten Unternehmen nachweist, um sie von Vergaben ausschließen zu können,
  • Offenlegung von Verträgen bei öffentlichen Auftragsvergaben, damit jeder Bürger einsehen kann, wer wieso zu welchen Bedingungen einen Auftrag erhalten hat,
  • mehr Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowern).

Auch wenn Korruption und Lobbyismus noch zwei verschiedene Paar Schuhe sind (die man aber auch “über Kreuz” tragen kann ;-) ) soll hier nochmal auf die Lobbyliste des deutschen Bundestages hingewiesen werden, die im internationalen Vergleich inhaltlich ebenfalls mehr als mager erscheint: Angaben über finanzielle Aufwendungen sind dort nicht gefordert und selbstständige Lobbyisten, die also keinem Verband angehören, sind generell nicht zur Meldung vorgesehen. Bei Fehlverhalten droht nur eine butterweiche Sanktion, die Nicht-Zulassung zu Anhörungen.

Public-BigPrivate-Partnership in der Bildung

Hört sich doch ganz gut an?  Auch noch, wenn es um die Mitgestaltung der Bildungslandschaft “von der frühkindlichen Bildung bis hin zur Erwachsenenbildung” durch die Bertelsmann Stiftung, Volkswagenstiftung, die Deutsche Bank Stiftung oder die Stiftungen der Deutschen BP, der Telekom, der BMW AG, der RheinEnergie, von Roland Berger und der Stiftung der Deutschen Wirtschaft e.V. geht?

Genau darum geht es im kürzlich vorgestellten 60-Millionen-Programm “Lernen vor Ort” der Bundesregierung (Pressemitteilung vom 10.11.2009 – PDF).  Diese “neuartige öffentlich-private Bildungspartnerschaft aus Bund, Kommunen und Stiftungen” wird folgendermaßen begründet:

Die Stiftungen bringen als unabhängige Akteure der Zivilgesellschaft ihr Wissen und ihre Erfahrungen ein, wenn es etwa darum geht, Eltern über den besten Bildungsgang ihrer Kinder zu beraten, Menschen auf das Ehrenamt vorzubereiten und Konzepte für verbesserte Angebote zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in der Region zu erarbeiten.

Die Stiftungen stellen den Kommunen im Rahmen von Patenschaften ihr Fachwissen und ihre Erfahrungen im Management von erfolgreichen Bildungsprojekten, in der Prozessberatung und in der Erarbeitung innovativer Ideen zur Verfügung.

Über das Ausmaß dieser ganzen bildungsföderalistischen Absurdität, hat Wolfgang Lieb auf den NachDenkSeiten einen sehr zu empfehlenden, ausführlichen Artikel geschrieben. Kurz die wichtigsten Punkte zusammengefasst: 1. Das Geld kommt nicht von etwa vom Bund (“das größte Programm des Bundes für lebensbegleitendes Lernen”), sondern aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union. 2. Damit der Bund das Geld verteilen kann, ohne in die Bildungshoheit der Länder zu verletzen, wird statt derer die Privatwirtschaft in die Gestaltung der Bildungspolitik einbezogen. 3. Für die Verwaltung des Ganzen wird a) ein Stiftungsverbund gegründet und b) das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt behelligt. 4. Natürlich entstehen keinerlei finanzielle oder sonstige Verbindlichkeit der Stiftungen gegenüber den Bildungseinrichtungen, außer denen, die sie selber einzugehen gedenken. Soweit zur vorsätzlichen Nicht-Politik zur Bildung im Lande – das kennt man.

Das eigentlich Skandalöse ist es aber der undemokratische, klientelistische Einschlag, den staatliche Bildung mit dieser Public-BigPrivate-Partnership bekommt. Wolfgang Lieb kritisiert zu Recht:

Die Politik, die Parlamente, die Kultusbehörden ziehen sich so aus ihrer Verantwortung zurück und überlassen die Abstimmung und Verzahnung der Bildungsangebote für lebensbegleitendes Lernen den Selbsthilfekräften „zivilgesellschaftlichen“ Engagements. Demokratisch legitimierte Verantwortung wird so durch die private Macht geldmächtiger (und durch ihre Gemeinnützigkeit steuerlich geförderter) Stifter zurückgedrängt.

Werden sich die “bildungsbevollmächtigten” Kommunen und Länder wehren? Die Kommunen anscheinend nicht: bereits 40 haben ihr Interesse an diesem Programm bekundet. Wenn die Gewerbesteuer nach Willen der FDP abgeschafft und die Einkommenststeuer gesenkt wird (wie im Koalitionsvertrag nachzulesen) bleibt den Kommunen schon aus finanziellen Gründen bald nichts anderes übrig.

Petition zu Open Access

_petition_logo

Petition zeichnen

Lars Fischer schreibt über die von ihm eingereichte Petition:

Zuerst einmal bezieht sich die Petition ausschließlich auf wissenschaftliche Veröffentlichungen, die nach einem Peer Review in den einschlägigen Fachzeitschriften publiziert werden. Nicht gemeint sind populärwissenschaftliche Publikationen, Bücher, Berichte aus Tageszeitungen und andere Texte, die Verlage von Autoren einkaufen. Außerdem gibt es zwei sehr unterschiedliche Modelle des Open Access. “Goldener” Open Access bedeutet, dass die Fachzeitschrift selbst kostenlos zugänglich ist. Das ist nicht Thema der Petition. Die Petition bezieht sich ausschließlich auf “grünen” Open Access, bei dem die Autoren ganz normal in Fachzeitschriften publizieren, aber das recht behalten, ihre Arbeit anderweitig verfügbar zu machen, zum Beispiel in einem zentralen Online-Archiv.

Da es sich bei diesem Thema um ein eindeutig piratiges handelt, denke ich, dass es fast die Pflicht eines jeden Piraten ist, die Petition zu zeichnen. (Aufs Logo klicken)

Christian Reinboth hat dazu einiges geschrieben… deshalb wiederhole ich das nicht alles. Von seiner Seite ist auch das Logo, das jeder in seinen Blog einbinden kann, der diese Aktion unterstützen möchte.

Gründung des Squad Staat und Religion

Da es dem Vernehmen nach Piraten in Berlin geben soll, die die Mailingliste nicht abonniert haben… hier noch einmal der Hinweis: wir möchten am Dienstag, dem 10. November 2009 den Squad “Staat und Religion” gründen.

Interessenten daran können am Dienstag in den Breipott kommen – dort besprechen wir die ersten Dinge und Termine. Es gibt im Wiki bereits eine vorbereitete Seite zur Squad. Nun wollen wir die Seite mit Inhalt füllen…

In diesem Blog hier werde ich ganz sicher über Fortschritt (oder nicht) berichten.

Piratische Strukturen

Da hat sich mal einer die Mühe gemacht, die übersichtliche Struktur der Piratenpartei in einem Organigramm darzustellen:

PiratenorganigrammQuelle: http://twitpic.com/o6ruz