Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat am Montag abend mit der „Berliner Rede“ in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften die Verhandlungen um den „Dritten Korb“ der Urheberrechtsnovelle eröffnet. Kurz gesagt: es war keine schöne Veranstaltung.
Selbst wenn das piekfeine Drumherum (einschl. der anwesenden Bürger Juristen und Lobbyisten) vielleicht einer Ministerrede angemessenen war – das Niveau der einführenden Rede von Ulrich Wickert war es sicher nicht. Sein lang-breites Hin-und-Her lässt sich auf zwei Aussagen zusammenfassen: “Das Werk ist mein Eigentum und ich will es geschützt wissen.” (Dass seine Rede mit “Mein Werk gehört mir” überschrieben war und dieser Satz sicher keine originäre Wickert-Schöpfung darstellt, konterkarierte seine überholte Auffassung vom Urheber als individuellen, genialen Schöpfer sehr schön.) Der zweite Erkenntnisgewinn: Ulli Wickert macht jetzt in Pariser Krimis.
Aber auch die Rede von Frau Leutheusser-Schnarrenberger blieb weit hinter den Erwartungen von Medienjournalisten bzw. netzpolitischen Bloggern zurück. IUWIS – Infrastruktur Urheberrecht für Wissenschaft und Bildung bietet eine Sammlung mit Kommentaren zur Rede.
Was aber schwerer wiegt, ist die Enttäuschung von Bildungs- und Wissenschaftsakteuren, die stets mit dem Hinweis auf den “Wissenschaftskorb” 3 vertröstet wurden. Die Anliegen der Wissenschafts- und Bildungsinstitutionen spielten in der Rede der Justizministerin nur eine marginale Rolle: bezüglich Open Access war gar nichts zu vernehmen, und in puncto verwaiste Werke ließ sich Leutheusser-Schnarrenberger zum Schluss zu folgender Aussage hinreißen: „Google ist nicht unser Weg. Wir klären erst die Rechte.“ Sinnigerweise ist es aber gerade die nicht einfach mögliche Rechteklärung, die Werke zu „Waisen“, und damit zu Problemfällen macht…
Zwar brachte die Bundesjustizministerin das gegenwärtige Grundproblem des Urheberrechts gut auf den Punkt, in dem sie anerkannte, dass heute jeder Internetnutzer zwangsläufig mit diesem Gesetz in Kontakt kommt. Gleichwohl erteilte sie der Ansicht der „digital natives“ eine Absage, die daher dessen grundlegende Neugestaltung für nötig halten. Wörtlich nannte sie das Konzept Open Culture einen Irrtum, die Vorstellung der Schwarmintelligenz gefährlich, und bestand schließlich darauf, dass nur der „freie Markt“ Kultur demokratisieren könne. Inwieweit das mit ihrer lobenden Erwähnung der Creative-Commons-Lizenzen zusammenpasst, erläuterte die Ministerin nicht. Ebenfalls ablehnend steht Leutheusser-Schnarrenberger der Idee einer Kulturflatrate gegenüber, die als „Zwangskollektivierung der Rechte“ in ihrer Sichtweise nicht dem Prinzip der Leistungsgerechtigkeit entspricht.
Zur Rechtsdurchsetzung, die, mit Verweis auf sich mehrende Bürgerbeschwerden wegen Abmahnungen, „gar nicht so defizitär“ sei, bekräftigte die FDP-Politikerin ihre grundsätzliche Ablehnung des französischen Three-Strikes-Modells ebenso wie die abgeschwächte Variante der Bandbreitenbeschränkung. Stattdessen regte sie eine automatisierte Warnfunktion durch die Internet Service Provider an, wenn Nutzer im Begriff sind, illegale Downloads zu starten. Gleichzeitig betonte sie aber, dass „Inhaltskontrollen“ des Surfverhaltens weder durch gesetzlichen Auftrag noch privat durch Provider gewollt sind. Wie eine solche Warnfunktion aber dann realisiert werden kann, bleibt hier die entscheidende, offene Frage.
Zentraler Bestandteil des „Dritten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ wird die Einführung eines Leistungsschutzrechtes (LSR) für Presseverlage sein. Nach Leutheusser-Schnarrenberger ist es keine Frage ob, sondern nur wie dieses umgesetzt wird. Da dieses neue Leistungsschutzrecht bereits im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP festgehalten wurde und in den letzten Monaten der Druck durch die Zeitungs- und Zeitschriftenverleger stetig erhöht wurde, stellt dies keine große Überraschung dar.
Interessant wird die Ausgestaltung des Leistungsschutzrechtes, das nach der Forderung der Justizministerin ohne ein Verlinkungsverbot der Verleger auskommen und die Schrankenregelungen, insbesondere das Zitatrecht, berücksichtigen soll. Gleichzeitig betonte die Justizministerin, dass die Reform nicht dazu taugen kann, „Geschäftsmodelle, deren Zeit abgelaufen ist“, zu erhalten und „Besitzstandswahrer“ zu unterstützen. Dass sie aber mit dem LSR – LexSpringeR? – genau dies tut, kann man auch ohne tiefere Einblicke in die Medienpolitik als Gegenleistung an die einschlägigen Print-Wahlkämpfer für Schwarz-Gelb interpretieren.
Eine kleine Überraschung gab es schließlich noch, als “SLS” – sich eindeutig distanzierend – das Grundprogramm der Piratenpartei zitierte:
Die Schaffung von künstlichem Mangel aus rein wirtschaftlichen Interessen erscheint uns unmoralisch, daher lehnen wir diese Verfahren ab.
Zum besseren Verständnis sollte man den Satz davor mitlesen (und zitieren):
Systeme, welche auf einer technischen Ebene die Vervielfältigung von Werken be- oder verhindern (“Kopierschutz”, “DRM”, usw.), verknappen künstlich deren Verfügbarkeit, um aus einem freien Gut ein wirtschaftliches zu machen.
Frau Leutheusser-Schnarrenberger bejaht also ausdrücklich Kopierschutzsysteme (DRM). Dass diese genauso von Konsumenten, Verbraucherschützern und von Bildung und Wissenschaft abgelehnt werden, jüngst sogar vom Buchhandelsausschuss (pdf) des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, scheint im Justiministerium keine Rolle zu spielen. Und anscheinend ebenso wenig die eindeutige Erfahrung im Online-Musikvertrieb, dass Kunden einfach nutzbare Kulturgüter erwerben möchten, ohne sich fragen zu müssen, auf welchen Abspielgeräten die MP3 nun läuft oder nicht, und auf wie viele Player man sie kopieren kann.
Wenn uns diese Positionierung der Justizministerin etwas sagen soll, dann vielleicht Folgendes: DRM gibt es, und das ist gut so. Die grundsätzliche Durchsetzung von allen Schrankenbestimmungen, auch die der Privatkopie, gegenüber solchen Systemen darf man von SLS dann wohl nicht erwarten.
[...] This post was mentioned on Twitter by Sammy Zimmermanns, Nic, Nic, library_pirate, Piraten-Mond and others. Piraten-Mond said: Donutpiraten Blog : SLS & die Berliner Rede zum LexSpringeR http://is.gd/cRb3F [...]
Hallo Kathi,
das ist ja ein tolles Theme. Ich hab erst heute bemerkt, dass es verändert wurde. Wann ist das denn passiert?
Super!
PG Nic
[...] die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger bisher hinter diese Forderung gestellt (vgl. http://donutpiraten.wordpress.com/2010/06/16/sls-die-berliner-rede-zum-lexspringer/) Kathi: Darüber hinaus sind Dinge wie eine weitere Einschränkung der Privatkopie und auch ein [...]